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    Luftfracht – aktuelle Informationen

    Erhalten Sie hier einen Überblick zu aktuellen Themen und Marktereignissen in der Luftfracht.

    • Die Situation in GRU stabilisiert sich, GRU-Airport ist wieder für Cargo geöffnet.
      Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass weiterhin ein Backlog besteht und nur Vorbuchungen möglich sind, da die Kapazitäten nicht erhöht werden können.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.


    • Gestern wurde bekannt, dass der Flughafen GRU (São Paulo-Guarulhos, Brasilien) mit erheblichen Kapazitätsproblemen konfrontiert ist. Diesbezüglich hat der Flughafen beschlossen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

      • Aussetzung der Annahme von Trockenfracht und E-Commerce vom 7. November bis 11. November 2024 um 23:59 Uhr
      • Es werden nur leicht verderbliche Waren und lebende Tiere angenommen

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.


    • Seit heute, 1. Oktober 2024, wird an den Häfen der Ost- und Golfküste der USA gestreikt.
      Dies wird zu Ratenschwankungen und Kapazitätsengpassen von und nach Amerika führen.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.

      Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.


    • Wir möchten Sie heute über neue Informationen über die Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen unterrichten, die Luftfrachtsendungen in die USA und Kanada betreffen:

      Um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, wurden von der TSA (Transportation Security Administration) und der US/CA-Regierung kurzfristig neue, zusätzliche Sicherheitsregularien erlassen. Daraus resultierend kommunizierten viele Airlines die folgenden Maßnahmen für alle Sendungen IN DIE/NACH USA/Kanada oder USA/Kanada-Transitsendungen:

      Es darf nur Fracht von Versendern angeliefert werden, mit denen der Spediteur eine etablierte Geschäftsbeziehung – genauer: Established Business Relationship (EBR) – hat.

      Der Spediteur muss im EBR-Statement mit seiner Unterschrift bestätigen, dass ALLE Versender eines MAWBs mindestens eines der nachfolgend aufgeführten EBR-Kriterien erfüllen:

      1. Der Versender hat den Status als „bekannter Versender“
      2. Der Versender hat eine Geschäftsbeziehung mit dem Spediteur, die bereits vor dem 2. September 2024 bestand, und kann das mindestens mit einer der nachfolgenden Informationen nachweisen:
      3. Versand- und Rechnungsadresse des Versenders UND nachgewiesene Zahlungs- bzw. Kredithistorie
      4. Dokumentierte vertriebliche Geschäftsbeziehung, inkl. relevanter Kontakte und Aktivitäten
      5. Andere dokumentierte Geschäftskorrespondenz oder -unterlagen
      6. Wenn der Versender erst nach dem 2. September 2024 Kunde des Spediteurs geworden ist, liegen dem Spediteur die nachfolgend genannten Versender-bezogenen Informationen vor:
            a. Unternehmensnachweis, z.B. Handelsregisterauszug, Geschäftslizenz, Gewerbeanmeldung
            b. Zahlungs- und Geschäftsinformationen, inkl. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
            c. Kontaktinformationen, inkl. Name und Position der autorisierten Kontaktperson des Kunden
            d. Zahlungsinformationen, z.B. Geschäftskreditkarte
            e. Unterzeichneter Vertrag zwischen Versender und Spediteur

      Darüber hinaus sind folgende Angaben auf dem EBR zu vermerken:

      • Name der Spedition
      • Absende-Ort
      • Datum
      • MAWB-Nummer
      • Name des Unterzeichnenden
      • Unterschrift

      Dies gilt für alle Sendungen aus der Europäischen Union (EU), Europa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (CIS) und Zentralasien.

      In der Praxis bedeutet das für uns:

      1. Die Geschäftsbeziehung zum Versender ist mittels eines EBR-Statements (Established Business Relationship Statement) nachzuweisen. Sendungen ohne begleitendes EBR-Statement werden gemäß der oben aufgeführten neuen Sicherheits-Regularien NICHT transportiert.

      2. Seit dem 23. September 2024 sind alle MAWBs/E-AWBs nach USA/Kanada/Australien mit dem beigefügten EBR-Statement zu versehen.

      3. Alle HAWBs können auch ohne Statement nur mit dem Satz „*** EBR STATEMENT OK *** “ (in ACCOUNTING INFO) via JETFRA und JETMUC versendet werden.

      4. Neugeschäft
        1. Kann nur versendet werden, wenn der Kunde den Status als KC (known consignor, bekannter Versender) hat
        2. Ausnahme: Lufthansa Cargo akzeptiert Stand heute Neugeschäft, welches die festgelegten Anforderungen für Geschäftsbeziehungen NICHT erfüllt, unter folgenden Voraussetzungen (s. Anhang „Aktuelle Sicherheitsanforderungen in die USA und nach Kanada):
                    i.    Anlieferung ausschließlich in FRA
                   ii.    Vorlage unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung
                  iii.    Separater MAWB
                  iv.    Es können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gelten
                   v.    Es kann zu Verzögerungen kommen

      An dieser Stelle sei noch einmal auf die sehr dynamische Situation hingewiesen: Sie kann sich jederzeit ändern!

      Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Geschäftsstelle.


    • In Bezug auf den letzten Artikel „Neue Sicherheitsbestimmungen für die USA und Kanada“ möchten wir Sie hiermit darüber informieren beziehungsweise vorwarnen, dass nach den USA und Kanada nun auch Australien nachzieht und einige Carrier den Prozess bereits implementiert haben.

      Beachten Sie also auch bei Sendungen nach Australien, dass für den Transport nach aktuellem Stand folgende Angaben zwingend benötigt werden:
      Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Absenders sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Empfängers.

      Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.


    • Wir möchten Sie heute über neue Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen unterrichten, die Luftfrachtsendungen in die USA und Kanada betreffen. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf in Packstücken gefundene Brandsätze.
       
      Die vollumfänglichen Auswirkungen und Anforderungen der neuen Sicherheitsbestimmungen für Luftfracht in die USA und nach Kanada sind noch nicht in Gänze bekannt.
      Nach bisherigem Kenntnisstand können wir folgende Informationen mitteilen: 
       
      Es werden ab sofort für Kanada und für USA ausschließlich Sendungen von Bestandskunden angenommen sowie von bekannten Versendern.
       
      Für den Transport werden nach aktuellem Stand folgende Angaben zwingend benötigt:
      Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Absenders sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Empfängers.
       
      Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese selbstverständlich mitteilen.
      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Kontakt.


    • In Anlehnung an eine weiter stark wachsende Nachfrage aus Asien, wird es bei einigen Fluggesellschaften zu Kapazitätsverlagerungen kommen.
      Ab September werden Frachter, die derzeit im Transatlantikverkehr eingesetzt werden, sowohl zwischen Asien und Europa sowie Asien und Amerika unterstützen.
      Dies kann bis zu einer Verdoppelung der Raten von Europa nach Amerika und zurück führen. Besonders betroffen sind Maindeck-Sendungen.
      Auf Grund der Verschiebungen und der abnehmenden PAX-Kapazitäten zum Winterflugplan ist auch bei Passage-Flügen mit Preisanpassungen zu rechnen.

      Bitte berücksichtigen Sie die fehlenden Frachterkapazitäten und bevorstehenden Preissteigerungen bei Ihrer Sendungsplanung im Transatlantikverkehr.


    • Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Region haben zahlreiche Fluggesellschaften ihre geplanten Ankünfte in Israel gestrichen oder verschoben. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

      Die Seehäfen und Transportunternehmen arbeiten normal.


    • Derzeit kommt es aufgrund der prognostizierten schlechten Wetterverhältnisse verbunden mit Wetterwarnungen zu unvermeidbaren Flugplaneinschränkungen. Betroffen hiervon sind sowohl die Passagierflüge der Lufthansa Group Airlines als auch die Frachterflüge der Lufthansa Cargo.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.


    • Derzeit kommt es am Flughafen München zu erheblichen Verzögerungen. Aufgrund der extremen Witterungsbedingungen am Wochenende ist ein geregelter Flugbetrieb am Flughafen in München weiterhin nicht möglich. Wir bitten Sie dies bei Ihren Anfragen zu beachten.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.


    • Derzeit kommt es am Flughafen GRU (São Paulo–Guarulhos, Brasilien) zu erheblichen Verzögerungen bei der Annahme und Abfertigung von Importfracht. Dies ist auf das neue Zollsystem, das im August 2023 eingeführt wurde, sowie weitere Faktoren zurückzuführen.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.


    • In vielen Orten in Frankreich wurde ein Streik für den 6. April ausgerufen. Wir rechnen mit Verzögerungen, da Stadtzentren und Wirtschaftsgebiete blockiert sein können.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.


    • Ab dem 1. März 2023 wird das neue Zollprogramm ICS2 in der gesamten EU eingeführt. Dieses neue Programm erfordert zusätzliche elektronische Daten für die Risikobewertung von Sendungen in den europäischen Markt vor dem Verladen.

      Fluggesellschaften, die Sendungen in oder durch die EU befördern, sind verpflichtet, die relevanten Sendungsdaten vor dem Verladen an den Zoll zu übermitteln und die Sendungen erst nach Freigabe durch die Zollbehörden zu befördern. Sendungen, die die Flug- und Luftsicherheit gefährden könnten, werden durch dieses neue "Pre-Loading Reporting" frühzeitig identifiziert und aussortiert, noch bevor sie in ein Flugzeug mit Ziel in der EU geladen werden.

      Die Airlines sind vorbereitet und die fortgeschrittenen Umsetzungsmaßnahmen zielen darauf ab, eine reibungslose Abfertigung Ihrer Sendungen zu gewährleisten. Die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen hat dabei höchste Priorität. Die Umsetzung der neuen europäischen Zollvorschriften zur Erhöhung der Flugsicherheit ist daher eine operative Notwendigkeit und für alle Fluggesellschaften von erheblicher Bedeutung.

      Was müssen Sie beachten?

      • Geben Sie die obligatorischen HS-Codes und die consignee EORI (sofern zugewiesen) auf den Sendungsdokumenten an.
      • Liefern Sie aussagekräftige und vollständige Daten, wie beispielsweise eine genaue Warenbeschreibung.
      • Je vollständiger die Daten, desto geringer das Risiko, dass es zu behördlichen Rückfragen kommt.

      Sollten Sie Rückfragen zum neuen Zollsystem haben, sprechen Sie gerne Ihre lokalen Vertriebs- oder Luftfrachtspezialisten an.

      Weitere Informationen finden Sie in diesem Newsletter.


    • Die Gewerkschaft ver.di hat einen ganztägigen Warnstreik am Flughafen Frankfurt für Freitag, den 17. Februar 2023, angekündigt.

      Aufgrund des Streiks kommt es zu massiven Beeinträchtigungen. Ein regulärer Flughafenbetrieb kann nicht gewährleistet werden. Daher steht der Flughafen an diesem Tag nur für Notfälle, Humanitär-, Militär- und geplante Regierungsflüge zur Verfügung.

      Neben dem Flughafen Frankfurt wird ebenfalls an den folgenden Flughäfen gestreikt:

      MUC (Munich), STR (Stuttgart), HAM (Hamburg), DTM (Dortmund), HAJ (Hannover), and BRE (Bremen).

      Es ist davon auszugehen, dass alle innerdeutschen Flüge ausfallen werden und mit Übertragungseffekten auf andere Regionen gerechnet werden muss. Ausgenommen sind Hilfsflüge in die Türkei/Syrien.


    • Im Zusammenhang mit der diesjährigen Tarifrunde im öffentlichen Dienst in Deutschland haben die Gewerkschaften angekündigt, dass es vor der nächsten Verhandlungsrunde zu Warnstreiks kommen wird.

      Folgende Informationen liegen uns derzeit vor:

      • In der Kalenderwoche 7 ist an allen relevanten Flughafenstandorten mit Streiks zu rechnen.
      • Eine genauere Streikankündigung werden wir vor dem Streiktag erhalten.
      • Der Streik wird voraussichtlich 24 Stunden dauern.
      • Der Streik wird nicht nur die Fluggesellschaften selbst betreffen, sondern alle Unternehmen, in denen Tarifverträge gekündigt wurden.
      • Die Gewerkschaften haben erklärt, dass sie den Flughafenbetrieb vollständig zum Erliegen bringen wollen.

      Sobald uns weitere Details vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.


    • In mehr als 200 Orten in Frankreich wurde ein Streik für 24 Stunden ab 8 Uhr heute Morgen ausgerufen. Die meisten staatlichen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Regionalzüge, Busse, U-Bahnen, etc.) werden geschlossen sein, was dazu führt, dass Angestellte nicht zur Arbeit kommen können. Auch einige Kund:innen und Empfänger:innen werden heute voraussichtlich geschlossen bleiben.

      Wir rechnen mit Verzögerungen, da Stadtzentren und Wirtschaftsgebiete blockiert sein können.

      Bitte beachten Sie dies bei Ihren Anfragen.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.


    • Ab Januar 2023 gilt in Spanien eine neue Verordnung, die Importeure dazu verpflichtet, in ihren Dokumenten für die Einfuhrabfertigung die Anzahl der Nettokilos an Einwegkunststoff anzugeben. Die Steuer beläuft sich auf € 0,45 pro Nettokilo Einwegkunststoff.

      Betroffen von dieser Steuer sind alle Behälter, die aus Materialien jeglicher Art hergestellt werden und die zur Aufnahme, Schutz, Handhabung, zum Vertrieb und zur Präsentation von Waren, von den Rohstoffen bis zu den fertigen Erzeugnissen, auf jeder Stufe der Herstellungs-, Vertriebs- und Verbrauchskette, verwendet werden. Alle Einwegartikel, die für denselben Zweck verwendet werden, gelten ebenfalls als Behälter. Dieser Begriff umfasst nur die Verkaufs- oder Primärverpackung, die Sammel- oder Sekundärverpackung und die Transport- oder Tertiärverpackung.

      Der Importeur ist verpflichtet, die Netto-Kilogrammmenge der Einweg-Kunststoffbehälter zu melden. Daher sollten diese Informationen idealerweise den Dokumenten für die Einfuhrabfertigung, wie der Rechnung oder der Packliste, beigefügt werden.

      Folgende Behälter sind nicht von der Steuer betroffen:

      • Kunststoffbehälter für Sanitärprodukte
      • Kunststoffbehälter für landwirtschaftliche Lebensmittel
      • Kunststoffbehälter, die zu 100 Prozent aus recyceltem Kunststoff oder dessen anteiligem Anteil bestehen, oder wenn sie aus chemischem Recycling (rPE) oder erneuerbarem Kunststoff stammen.
      • Ebenso sind Kunststoffbehälter von der Steuer befreit, wenn sie für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind; in diesem Fall muss der Importeur bei den Steuerbehörden die Erstattung der Steuer beantragen.

      Bitte beachten Sie dies bei zukünftigen Sendungen und kontaktieren Sie Ihren lokalen Ansprechpartner.

      Stand: 25. Januar 2023


    • Nahezu alle französischen Gewerkschaften haben für Donnerstag, den 19. Januar 2023, zu einem landesweiten Streik aufgerufen, um gegen die von der französischen Regierung angekündigten Rentenreformen zu protestieren. Zahlreiche Beschäftigte in Frankreich werden in den Streik treten, darunter auch das Personal des Flughafens Paris – Charles de Gaulle.

      Um die Auswirkungen des Streiks so weit wie möglich zu begrenzen, sind wir leider gezwungen, am Donnerstag, den 19. Januar, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

      • Embargo für alle DGR-Transitflüge CDG
      • Stornierung einer beträchtlichen Anzahl von Lkw von und nach CDG

      Unsere Teams werden ihr Möglichstes tun, um alternative Lösungen für die von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Sendungen zu finden.

      Stand: 19. Januar 2023


    • Am 15. Januar wird der israelische Zoll sein Exportsystem aktualisieren.

      Infolgedessen wird die Zollabfertigung für einen gewissen Zeitraum eingestellt.

      • Dies gilt für Exporte vom 10. bis 15. Januar 2023.
      • Dies gilt für Importe vom 12. bis 15. Januar 2023.

      Während der Schließung werden sowohl Exporte als auch Importe nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung der örtlichen Zollbehörden zugelassen.


    • Wir möchten Sie über folgende Feiertage im Rahmen des Chinese New Year informieren:

      • China: 21. – 30. Januar 2023
      • Hongkong: 22. – 26. Januar 2023
      • Taiwan: 20. – 30. Januar 2023

      Bitte beachten Sie dies bei der Buchung Ihrer Sendungen.

      Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen unterstützend zur Seite.


    • Die zuletzt eingeführten Corona-Maßnahmen in Chengdu wurden verlängert (siehe Update 1. September). Die Flughafen-Mitarbeiter sind einem strengen Corona-Prozess unterzogen, der Gesamtbetrieb läuft jedoch weiter.

      Lieferungen an Kunden und Empfänger sind möglich, sofern die Fabrik geöffnet ist bzw. der Betrieb weitergeht. Viele Empfänger haben geschlossen, sodass das Import-Terminallager stark gefüllt ist.

      Bitte prüfen Sie vor Versand Ihre Ware, ob Ihr Empfänger die Sendung annehmen kann.


    • Aufgrund eines bevorstehenden Nationalkongresses scheint mit sofortiger Wirkung im September und Oktober ein Embargo für folgende Ware ausgerufen zu sein:

      • Explosive, giftige und radioaktive Fracht
      • Übergroße und/oder schwere Fracht, die das Röntgengerät nicht passieren kann (Export PEK)

      Gefahrgut der Klasse 9 kann während des Zeitraums weiterhin wie gewohnt versendet werden. Die Maßnahmen gelten sowohl für Import- als auch Exportsendungen.


    • Zur Eindämmung eines Corona-Ausbruchs ist in Chengdu eine Ausgangssperre ab 18 Uhr abends eingeführt worden. Weiterhin wurden viele Bereiche des öffentlichen Lebens geschlossen und reduziert. Auch regelmäßige Massentests sind verpflichtend.

      Bitte berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen für Ihre Sendungen von und nach CTU. Bislang gibt es keine Einschränkungen im Flugbetrieb und der weiteren Abwicklung.


    • Für Freitag, den 2. September hat die Vereinigung Cockpit ganztätig zum Streik der Piloten aufgerufen. Es ist mit Änderungen und Ausfällen im Flugplan von Lufthansa Cargo zu rechnen. Alle Lufthansa Cargo-Flüge, die am 2. September zur Landung in Frankfurt erwartet werden, finden statt. Weiterhin wird an den für den 2. September geplanten B777F-Umläufen festgehalten.

      Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Alternativen zu nutzen und Sendungen umzubuchen. Trotz alledem ist mit Einschränkungen und möglichen Verspätungen zu rechnen. Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen.


    • China ist vom 10. bis 12. September geschlossen und öffnet wieder am 13. September.

      Taiwan ist vom 9. September bis zum 11. September geschlossen und öffnet wieder am 12. September.

      Hongkong ist am 12. September geschlossen und öffnet wieder am 13. September.

      Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Buchung.


    • Mit Wirkung zum 1. September 2022 wird der gesamte Cargolux-Flugbetrieb auf das neue North Cargo Terminal von Zhengzhou umgestellt. 

      Die letzten im West Cargo Terminal abgefertigten Flüge sind: CV9733/31AUG CV7303/31AUG.


    • In der Stadt Chongqing als auch in der Provinz Sichuan ist der Industriestromverbrauch behördlich eingeschränkt worden. Dies führt dazu, dass ein Großteil der Industrieproduktion eingestellt wurde.

      Die Maßnahme ist aktuell aufgrund der Hitze bis zum 24. respektive 20. August angeordnet.


    • Air China Cargo hat bis auf weiteres alle Frachter-Verbindungen nach PEK und PVG ab Frankfurt annulliert. Auch Passagierflüge werden reduziert. Zum Teil erfolgt eine Umbuchung zu alternativen Abgangsflughäfen. Hintergrund ist eine angespannte Piloten- und Personalsituation sowie die bekannten Umstände bei Fraport in Frankfurt.


    • Von Mittwochmorgen, 27. Juli um 3:45 Uhr bis Donnerstagmorgen, 28. Juli um 6:00 Uhr wird beim LH-Bodenpersonal gestreikt. Hierbei ist mit Ausfällen bei Passagierflügen und eingeschränkten Frachtverbindungen zu anderen deutschen Flughäfen zu rechnen. Bellykapazitäten werden nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen. Wir werden dies bei unserer Planung berücksichtigen und wenn möglich Ihre Sendungen auf Alternativverbindungen buchen. 


    Ihr Luftfracht-Team von DB Schenker in Deutschland

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