Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) und Logistik-AGB
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 - ADSp 2017 - und - soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten - nach den Logistik-AGB 2019.
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Schwertransporte/Kranarbeiten
Soweit wir als Spediteur, auch Schwergutspediteur, tätig werden, arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Soweit wir selbst Kranleistungen erbringen oder Schwer- und Großraumtransporte sowie Grobmontagen als Bestandteil der Kran- oder Transportleistung durchführen, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB- BSK)“. Bei sonstigen Montageleistungen, soweit es sich nicht um Grobmontagen im Sinne der AGB- BSK handelt, arbeiten wir auf Basis der BSK- Montagebedingungen (BSK- Montage). Für AGB- BSK und BSK- Montage gilt die jeweils neueste veröffentliche Fassung.
Messetransporte
Bei Messetransport gelten ergänzend die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions-Leistungsverzeichnis.